Überblick Unternehmen und sonstige Einrichtungen

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Unternehmen und sonstige Einrichtungen bilden betriebs- und produktionsbedingt bereits eine große Gruppe des jährlichen Endenergieverbrauchs in Bayern. Der Einsatz fossiler Primärenergieträger spielt hierbei nach wie vor teils eine große Rolle. Die Umstellung der Betriebs- und Produktionsprozesse ist vor allem für KMU eine komplexe Herausforderung. Wirtschaftlich effiziente Transformationsansätze setzen eine fachkundige und oft umfassende Untersuchung vor Ort und Beratung voraus.

Mit dem Instrument der Energiekonzepte wird dieser Adressatenkreis unterstützt, eine umfassende Informationsgrundlage für die Umstellung auf eine klimaneutrale und ressourcenschonende Energieversorgung zu erhalten. Das Informationsdefizit wird beseitigt und die Hürde für konkrete Maßnahmen und Investitionen gesenkt. Es werden die Möglichkeiten aufgezeigt, den Energiebedarf der eigenen Betriebsstätten oder Liegenschaften mittels Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz zu verringern oder den Energiebedarf möglichst aus erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von Flexibilisierungs-, Speicher- und KWK-Lösungen zu decken. Ergebnis der Konzepte sollen konkrete anbieterneutrale Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den lnvestitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein. Energiekonzepte sollen für das Unternehmen bzw. die Einrichtung eine möglichst konkrete Grundlage für anschließende Investitionsentscheidungen darstellen.

Betriebliches Energiekonzept

Untersuchung für Unternehmen oder Kommunen in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betätigung oder sonstige Einrichtungen (z.B. Zweckverbände). 

Umfassende energetische Analyse von für den Energieverbrauch wesentliche Liegenschaften/ Betriebs- und Produktionsstätten zur Umstellung auf eine möglichst nachhaltige Energieversorgung.

Für den Ausbau erneuerbarer Energien kann sich der Untersuchungsgegenstand auch auf Flächen außerhalb eigener Liegenschaften und auf Trassenverläufe beziehen.

Förderung mit bis zu 40% oder 50% (KMU oder nicht wirtschaftlich tätig) der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 50.000,- EUR

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Bezieht sich das Energiekonzept auf eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des Art. 107 AEUV (Beihilfe), sind die konkreten Untersuchungsinhalte gem. Art. 49 Abs. 1 AGVO auf die Fördergegenstände des Abschnitt 7 (Umweltschutzbeihilfen) der AGVO beschränkt.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind Untersuchungsinhalte, die lediglich der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dienen. Beispielsweise sind aus diesem Grund Untersuchungsinhalte von der Förderung ausgenommen, welche dem Nachweis verpflichtender Energieaudits gem. § 8 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) dienen.