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Für die Umsetzung und Gestaltung der Energiewende kommt den kommunalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zu. Auch in einem weitestgehend liberalisierten Energiemarkt obliegen den Gemeinden vielfältige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Gewährleistung der örtlichen Energieversorgung. Mit den kommunalen Instrumenten zum Beispiel der Flächennutzungsplanung, der Bebauungsplanung, der städtebaulichen Sanierung oder ihrer Öffentlichkeitsarbeit stehen Gemeinden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um für die Transformation der Energieversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien die nötigen Rahmenbedingungen vor Ort zu setzen. Hierbei begegnen der Kommune bereits grundlegende Fragestellungen der Energieversorgung.

Die Komplexität technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stellt dabei vor allem kleinere Gemeinden vor große Herausforderungen. Um nicht bei Einzelfallbetrachtungen und punktuellen Maßnahmen stehen zu bleiben, bedarf es einer raumbezogenen übergreifenden Gesamtkonzeption. Örtliche Energiepotenziale lassen sich oft nur so effizient nutzen. Die für eine Dekarbonisierung des Wärmesektors erforderlichen Planungsprozesse sind mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 gesetzlich geregelt. Auch hier stehen die Gemeinden noch im Vorfeld der eigentlichen Wärmeplanung vor fachlichen Fragestellungen und Herausforderungen.

An dieser Stelle greift die staatliche Förderung und soll das Informationsdefizit beheben und zu einer effektiven Umsetzung energiepolitischer Ziele befähigen. Als Unterstützungsleistung stehen den kommunalen Gebietskörperschaften im Förderprogramm unterschiedliche Konzeptarten zur Verfügung, welche jeweils unterschiedliche Informationsbedarfe erfüllen sollen.

Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP)

Für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt

Kurzanalyse (bis 3 Monate) im Vorfeld der eigentlichen kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit einer fachlichen Einschätzung dazu, ob und in welcher Form eine gemeinsame, interkommunale Wärmeplanung nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG (Konvoiverfahren) für aneinander angrenzende Gemeinden energiefachlich sinnvoll ist.

Die Maßnahme dient der fachlichen Vorbereitung der Gemeinden in Bayern zur Bildung von Planungskonvois für eine interkommunale Wärmeplanung.

Förderung mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten (Staffelung abhängig von den Gesamtkosten). Deckelung der zuwendungsfähigen Kosten auf 25.000,- EUR (netto).

Interkommunaler und kommunaler Energienutzungsplan

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Übergeordnetes räumliches energetisches Gesamtkonzept zur nachhaltigen Ausrichtung der Energieversorgung (seit 01.01.2024 nur noch ohne Wärmesektor) des gesamten Betrachtungsgebietes

Thematische Vertiefung durch Schwerpunktanalysen möglich

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten

Zusätzlicher Förderbonus von 10% für bestimmte Schwerpunktthemen mit interkommualem Ansatz möglich

Folgeenergienutzungsplan

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Fortschreibung bereits vorliegender Energienutzungspläne und Erfolgskontrolle der bisherigen auf dieser Grundlage veranlassten Maßnahmen (seit 01.01.2024 nur noch ohne Wärmesektor)

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 20.000,- EUR (kommunal) bzw. 40.000,- EUR (interkommunal)

 

Umsetzungsbegleitung

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Begleitende Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Energienutzungsplan (seit 01.01.2024 nur noch ohne Wärmesektor)

Erarbeitung von Detailfragen zum Zwecke einer Beschlussfassung oder Vergabe an einen Fachplaner

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 40.000,- EUR

Kommunales Energiekonzept

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Umfassende energetische Analyse einzelner kommunaler Liegenschaften oder abgrenzbarer kommunaler Vorhaben 

Unabhängig von einem Energienutzungsplan

Förderung mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 50.000,- EUR