Für die Umsetzung und Gestaltung der Energiewende kommt den kommunalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zu. Auch in einem weitestgehend liberalisierten Energiemarkt obliegen den Gemeinden vielfältige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Gewährleistung der örtlichen Energieversorgung. Mit den kommunalen Instrumenten zum Beispiel der Flächennutzungsplanung, der Bebauungsplanung, der städtebaulichen Sanierung oder ihrer Öffentlichkeitsarbeit stehen Gemeinden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um für die Transformation der Energieversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien die nötigen Rahmenbedingungen vor Ort zu setzen. Hierbei begegnen der Kommune bereits grundlegende Fragestellungen der Energieversorgung.

Die Komplexität technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stellt dabei vor allem kleinere Gemeinden vor große Herausforderungen. Um nicht bei Einzelfallbetrachtungen und punktuellen Maßnahmen stehen zu bleiben, bedarf es einer raumbezogenen übergreifenden Gesamtkonzeption. Örtliche Energiepotenziale lassen sich oft nur so effizient nutzen. An dieser Stelle greift die staatliche Förderung und soll das Informationsdefizit beheben und zu einer effektiven Umsetzung energiepolitischer Ziele befähigen. Als Unterstützungsleistung stehen den kommunalen Gebietskörperschaften im Förderprogramm unterschiedliche Konzeptarten zur Verfügung, welche jeweils unterschiedliche Informationsbedarfe erfüllen sollen.

Interkommunaler und kommunaler Energienutzungsplan

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Übergeordnetes räumliches energetisches Gesamtkonzept zur nachhaltigen Ausrichtung der Energieversorgung des gesamten Betrachtungsgebietes

Thematische Vertiefung durch Schwerpunktanalysen möglich

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten

Zusätzlicher Förderbonus von 10% für bestimmte Schwerpunktthemen mit interkommualem Ansatz möglich

Folgeenergienutzungsplan

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Fortschreibung bereits vorliegender Energienutzungspläne und Erfolgskontrolle der bisherigen auf dieser Grundlage veranlassten Maßnahmen

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 20.000,- EUR (kommunal) bzw. 40.000,- EUR (interkommunal)

 

Umsetzungsbegleitung

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Begleitende Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Energienutzungsplan

Erarbeitung von Detailfragen zum Zwecke einer Beschlussfassung oder Vergabe an einen Fachplaner

Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 40.000,- EUR

Kommunales Energiekonzept

Ausschließlich für kommunale Gebietskörperschaften in Bayern in Ihrer Funktion als Träger öffentlicher Gewalt für das Gemeindegebiet

Umfassende energetische Analyse einzelner kommunaler Liegenschaften oder abgrenzbarer kommunaler Vorhaben 

Unabhängig von einem Energienutzungsplan

Förderung mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 50.000,- EUR